Im Herbst 2015 begann das türkische Militär mit einer Offensive gegen die kurdische Zivilbevölkerung im Osten des Landes, in dem folgenden Städten; Gimgim, Farqin, Lice, Silopi, Sur, Cizre, Nisebin, Derik, Kerboran, Hezex, Gever und Sirnex, vorzugehen. Hunderte der kurdischen Zivilbevölkerung wurden durch die türkische Sicherheitskräfte ermordet und Hunderte Personen verletzt. Die umkämpften Orte wurden seitens der Sicherheitskräfte abgeriegelt. Der Strom und die Wasserversorgung wurden eingestellt und Ausgangssperren verhängt. Um die Zivilbevölkerung aus dem Land zur Flucht zu zwingen, stoppten Sie die Lebensmittel Lieferungen, medizinische Versorgung und zerstörten die Lebensgrundlage der Bevölkerung. Durch die schweren Bombardements sind Große Teile der Wohngebiete zerstört und unbewohnbar.
Es wurde am 16. März 2016 in der Provinz Sirnex eine Ausgangssperre verhängt (bekannt gegeben).Erst 8 Monate später am 14. November 2016 wurde Teilweise die Ausgangssperre aufgehoben.
Nach dem Aushang/Bekanntgabe der Ausgangssperre wurden viele, der in Sirnex wohnhaften Familien zur Flucht gezwungen. Die zur Flucht gezwungenen haben keinen bestimmte Ortsanweisungen von dem Amtsträger/Gouverneurs erhalten, wo Sie sich demzufolge aufhalten und leben sollten. Sie haben auch keine Hilfe zur Grundversorgung geleistet sowie hingewiesen. Einige Familien mussten trotz der Ausgangssperre dort (in den Gebieten)bleiben/wohnen, da sie keinen anderen Ort/Bleibe haben/kennen, wo sie hingehen könnten. Es sind in vielen Gebieten/Orten der Strom und Wasserversorgung eingestellt. Als die notwendigste Versorgung der Lebensgrundlage der Zivilbevölkerung unmöglich wurde, mussten Sie ihre Wohngebiete, die Stadt verlassen.
Während der Ausgangssperre haben nur noch wenige Personen, in dessen Umgebung wenige Kämpfe stattfanden, trotz der Lage weiterhin dort gewohnt/gelebt. Nach dem die Ausgangssperre verhängt wurde und demnach, wurde die Stadt durch den Soldaten/Streitkräften mit Bomben und schwere Gewehren kontinuierlich beschossen und bombardiert.
In einigen Gemeindegebieten/Ortsteilen der Stadt gab es vor der Ausgangssperre einige Barrieren und Straßengraben und in einigen Ortsteilen gab es überhaupt keine Barriere und Straßengraben.
Man beobachtete/sah, dass mehrere Arbeitsstellen/Plätze verbrannt und evakuiert wurden. Die natürliche Struktur der Stadt, die Natur, Flora/Vegetation, historische Textur und dessen Architektur ist total zerstört/verändert. Der Krieg und die Kämpfe haben bis zur 8 Tage angedauert und sie haben demnach noch Abbruchsarbeiten durchgeführt. Zwischen der Zeitspange haben die Familien unter enorm schwerer Lage gelebt und mussten damit zu Recht kommen. Sie konnten sich nicht mit den Lebensnotwendigen Versorgen. Das erste Grundrecht das Leben, Gesundheitlich versorgt zu werden, Bildungsrecht und das Recht Wohnen zu können, wurde verletzt. Sie haben dazu geführt, dass die Menschen unter das minimale humanitäre Bedingungen gelebt haben und mussten unter diese Lebensbedingungen leben. Sowohl Kinder als auch Kranke und die ganze Bevölkerung dort hatte ein schweres soziales Trauma erlebt. Die Nebenfolgen des Traumas spürt man immer noch. Unter dem Namen Enteignung „ Riskante Orte und Rückkehr in die Städte“ wurden in 7 Wohnorte schwere Abrisse durchgeführt. Es wurden 7 Wohngebiete gelöscht, so gesehen ausradiert. In den anderen Wohngebieten werden weitere Häuser abgerissen und mit Erdboden gleich gemacht.
Die genaue Zahl der Todesopfer und Vertriebenen Zivilisten laut UNO Bericht vom Februar 2017;
Die UNO hat der Türkei schwere Menschenrechtsverletzungen beim Vorgehen gegen Kurden im Südosten des Landes vorgeworfen. Das UN-Hochkommissariat für Menschenrechte sprach von Zerstörungen, Tötungen und andere schwere Menschenrechtsverletzungen durch türkische Sicherheitskräfte seit Juli 2015. Das Hochkommissariat sprach von 355.000 bis 500.000 Vertriebenen aus dem Region in dem Zeitraum zwischen Juli 2015 und Dezember 2016. Bei dem Einsatz der Streitkräfte wurden rund 2.000 Menschen getötet, unter ihnen 800 Angehörigen der Sicherheitskräfte und 1.200 Zivilisten, wie die UNO in ihrem ersten Bericht zu dem Konflikt weiter ausführte.
Da die Türkei nach Angaben der UNO, nicht erlaubt hatte, Vertreter in die Region zu schicken und bis Februar 2017weiterhin keine positive Antwort bekamen, erstellten sie den Bericht auf Basis von Satellitenaufnahmen zerstörter Ortschaften, Interviews von Opfern und Augenzeugen sowie Angaben von Nichtregierungsorganisationen. Der Südosten der Türkei wird seit dem Scheitern der Waffenruhe regelmäßig von gewaltsamen Auseinandersetzungen zwischen Kämpfern und türkischen Sicherheitskräften erschüttert.
Um den bedürftigen Flüchtlingen, Verletzten, Kranken und Weisen in diesen Gebieten langfristig helfen zu können, haben wir das Projekt „Familienpatenschaft“ ins Leben gerufen. Hierbei vermitteln wir den Familien in „ Not“ eigenen Paten die Möglichkeit, persönlich mit den Betroffenen in Verbindung zu setzen, wobei sie neben dem finanziellen auch einen seelischen Beistand leisten können. Mit der Übernahme einer Patenschaft tragen Sie dazu bei, dass die Menschen in der Not sich mit den lebensnotwendigen versorgen können. Helfen Sie mit, um den Menschen in Not zu helfen, diese schwere Zeit durchzustehen. Zweck des Projekts ist „einen neuen Flüchtlingswelle“ zu verhindern.
Um einen Flüchtlingswelle zu verhindern, helfen sie mit!
Voraussetzungen für eine Patenschaft:
• die monatliche Hilfe beträgt min. 150,00 Euro (es können sich auch mehrere Personen zu einer Patengruppe zusammenschließen) – Dauer der Zahlung ist min. 12 Monate – die Zahlung/Überweisung tätigen Sie selbst an die Familie (auf Wunsch können wir den Vorgang übernehmen) – Zahlungen über den Mindestbetrag sowie Mindestdauer liegen in Ihrem Ermessen
• Außerdem sollte zwischen den hilfsbedürftigen Familien und den Familienpaten eine Bindung hergestellt werden um die Familie kennenzulernen und um bei Wunsch der Paten, bei der Familie auch einen Besuch zu erstatten, um einen seelischen Beistand zu leisten.
Für weitere Fragen zum Projekt „Patenschaft“ stehen wir Ihnen gerne zu Verfügung.
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