| Kinderhilfe |
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Einleitung Kinder sind in vieler Hinsicht die primären Opfer kriegerischer Auseinandersetzungen. Sie verlieren dabei oft ihre Väter, Mütter, Geschwister oder andere Verwandte. Sie müssen auf der Flucht vor militärischen Angriffen ihre Ortschaften verlassen, die Schulausbildung wird unterbrochen oder endet ganz. Die allgegenwärtige Angst führt bei den Kindern in meisten Fällen zu dauerhafter Traumatisierung. Je länger der Krieg dauert, desto größer ist die Gefahr lebenslanger körperlicher und seelischer Schäden der Kinder. In Kurdistan wird seit 1984 ein Krieg geführt, in den die Zivilbevölkerung immer weiter einbezogen wird. Um den am schlimmsten davon betroffenen Kindern helfen zu können, wurde vom Kurdischen Roten Halbmond (Heyva Sor a Kurdistanê) im Jahr 1993 ein Kinderprojekt ins Leben gerufen. . Rechtliche GrundlagenRechtlich stützt sich das Projekt auf die Charta der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1945, insbesondere auf die Artikel 1, 2, 3, 7, 22, 25, und 26, und auf die Kinderrechtskonvention der Vereinten Nationen aus dem Jahre 1989, insbesondere auf die Artikel 22, 23, 24, 27, 28, 30, 34, 36 und 38. Danach hat jedes Kind (auch Flüchtlingskinder ) ein Recht auf Gesundheit, Ernährung, Kleidung, Wohnung, Bildung, familiäre Geborgenheit, Gleichheit, ein menschenwürdiges Leben - insbesondere ist dies das Recht von geistig oder körperlich behinderten Kindern -, und ein Recht auf Schutz vor körperlicher Gewalt. Nach Artikel 2, Absatz 1 achten die Vertragsstaaten auf die in der Kinderrechtskonvention festgelegten Rechte "und gewährleisten sie jedem ihrer Hoheitsgewalt unterstehenden Kind ohne jede Diskriminierung unabhängig von der Rasse, der Hautfarbe, dem Geschlecht, der Sprache, der Religion, der politischen oder sonstigen Anschauung, der nationalen, ethnischen oder sozialen Herkunft, des Vermögens, einer Behinderung, der Geburt oder des sonstigen Status des Kindes, seiner Eltern oder seines Vormunds". . Durch die Einwände der Türkei gegen die Unterzeichnung der Kinderrechtskonvetion können wichtige Punkte des Abkommens keine Anwendung für kurdische Kinder finden, so daß die Versorgung und der Schutz der kurdischen Kinder nicht sichergestellt ist. Die Türkei kommt wie bei anderen internationalen Abkommen ihrer Verpflichtung nicht nach und verletzt die Rechte der Kinder, insbesondere der kurdischen in einem Maße, das nicht hingenommen werden kann.. Ziel des ProjektesGrundlegendes Ziel des seit fünf Jahren bestehenden Projektes ist es, hilfsbedürftige Kinder in den Bereichen Schulausbildung, Gesundheitsversorgung und Ernährung zu unterstützen. In erster Linie bemüht sich der Kurdische Rote Halbmond, Kinder zu unterstützen, deren Väter oder Mütter getötet oder verschleppt wurden, verschwunden oder inhaftiert sind. Angesichts der oben geschilderten Situation beschränkt sich die Tätigkeit des Kurdischen Roten Halbmondes auf die finanzielle Hilfe für diese Kinder. Dabei arbeitet er mit örtlichen Organisationen (Gewerkschaften, Menschenrechtsvereinen und demokratischen Parteien) zusammen. . Die Familien wenden sich in Form von Anträgen (s. Anlage) oder Briefen an den Kurdischen Roten Halbmond. Bislang liegen 648 solche Anträge bzw. Briefe vor, von denen der Kurdische Rote Halbmond allerdings aufgrund der begrenzten Spendenmittel zur Zeit nur 210 entsprechen kann. . Das Geld kommt jeweils der ganzen Familie zugute; da auch die Kinder zum Überleben der Familie beitragen und arbeiten müssen, entlastet eine finanzielle Hilfe alle Familienmitglieder gleichermaßen und ermöglicht vielen Kindern überhaupt erst den Schulbesuch. . Während ein Teil der Familien mit regelmäßigen Zahlungen unterstützt wird, konnte dem anderen Teil lediglich eine einmalige Zuwendung als Nothilfe zugute kommen. An dieser Stelle sei noch einmal auf die Problematik hingewiesen, daß der Kurdische Rote Halbmond diese Hilfeleistung nicht unter eigenem Namen betreiben kann. Die Gelder müssen entweder durch Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des Kurdischen Roten Halbmondes zu den betreffenden Familien gebracht oder unter Privatnamen an Banken überwiesen werden, von denen sich die Familien das Geld abholen. Da letzteres in verschiedener Hinsicht Probleme aufwarf, haben die meisten Familien bereits auf Bitte vom Kurdischen Roten Halbmond hin eigene Konten eingerichtet.. Die monatliche Unterstützung beträgt 300,- DM pro Familie. Damit kann sich eine fünfköpfige Familie in bescheidenen Verhältnissen die Miete in den Slums und Schulmaterial für die Kinder leisten. Viele der Familien, die großenteils in Baracken oder gar Zelten leben, benötigen es jedoch primär für die Ernährung, bevor an Schuluniformen oder ähnliches zu denken ist. Der Kurdische Rote Halbmond ist bislang die einzige Organisation, die in diesem Bereich in Nordwestkurdistan tätig ist. Angesichts der großen und weiter wachsenden Zahl hilfsbedürftiger Kinder ist er alleine überfordert mit der Aufgabe, allen gerecht zu werden. Deshalb ist er dringend auf die Hilfe weiterer Organisationen bzw. Unterstützerkreise angewiesen, um dieses wichtige Projekt effektiv und seinen Zielsetzungen entsprechend umzusetzen. |